ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften, Bücher und auf Onlineportale von SALZUNDLICHT e.U.

  1. Anwendungsbereich

Sofern nicht ausdrücklich von der SALZUNDLICHT e.U. (Nachfolgend „Agentur“) etwas anderes schriftlich bestätigt wird, gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen mit der Agentur ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie sind auch dann allein verbindlich, wenn entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von der Agentur nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.

  1. Definitionen 
  • Anzeigen sind sämtliche Werbeveröffentlichungen in Druckschriften oder auf Onlineangeboten der Agentur.
  • Anzeigenauftrag ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten auf einem Onlineangebot oder in einer Druckschrift der Agentur zum Zweck der Verbreitung. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung seitens der Agentur.
  • Anzeigenabschluss ist ein Anzeigenauftrag für die Laufzeit von 12 Monaten.
  • Online-Werbung sind u. a. Werbebanner, Pop-Ups, Whitepaper, Webcasts, Microsites, Social-Media-Beiträge, Webinare, Special-Interest- und/oder Keyword-Platzierungen auf Onlineangeboten und in elektronischen Newslettern der Agentur.
  1. Rabattierung

Hinsichtlich der Rabattierung bei einem Anzeigenabschluss ist der tatsächlich veröffentlichte Umfang der Anzeigen in dem 12-Monats-Zeitraum maßgeblich, sofern Abweichungen des Umfangs von der Agentur nicht zu vertreten sind. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem eingeräumten und aufgrund des tatsächlichen Anzeigenumfangs bestehenden Rabatts zu bezahlen.

  1. Platzierung
  • Der Auftraggeber hat der Agentur rechtzeitig vor Anzeigenschluss mitzuteilen, falls Anzeigen, Beilagen und Einhefter in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder in bestimmten Plätzen der Druckschrift oder in Online-Medien veröffentlicht werden sollen.
  • Rechtzeitig ist eine Mitteilung, wenn bei normalem Geschäftsgang der Auftraggeber noch schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden kann, dass seinem Wunsch nicht entsprochen wird.
  • Platzierungswünsche, für die kein gesonderter Zuschlag vereinbart wird, werden ausschließlich nach freiem Ermessen der Agentur berücksichtigt.
  • Soll entgegen dem ursprünglichen Auftrag eine Anzeige nicht auf einem Vorzugsplatz erscheinen, muss der Auftraggeber dies spätestens 6 Wochen vor Anzeigenschluss der Agentur schriftlich mitteilen.
  • Online-Werbung platziert die Agentur nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb der Online-Angebote oder Newsletter der Agentur.
  1. Inhalt und Gestaltung 
  • Die Agentur ist berechtigt, Veröffentlichungen von Anzeigen, Beilagen oder Einheftern sowie Online-Werbung wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, sofern deren Inhalt gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für die Agentur unzumutbar ist. Unzumutbar sind beispielsweise Beilagen oder Einhefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck erwecken, es handele sich um agenturseitige Bestandteile der Druckschrift, sowie in dem Fall, dass Beilagen oder Einhefter Fremdanzeigen enthalten. Die Ablehnung einer Veröffentlichung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
  • Die Veröffentlichung von Beilagen und Einheftern setzt grundsätzlich die vorherige Vorlage eines Musters voraus.
  • Online-Werbung muss vom Auftraggeber spätestens zum im Auftrag vereinbarten Termin gemäß den technischen Anforderungen der Agentur angeliefert werden. Die Agentur überprüft nicht, inwieweit das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werbemittel für den vom Auftraggeber vorgesehenen Werbezweck tauglich ist und seinen Bedürfnissen entspricht bzw. frei von Fehlern ist. Bei Online-Werbung, die aufgrund ihrer technischen Gestaltung die Erhebung und Speicherung von Nutzungsdaten ermöglicht, versichert der Auftraggeber, dass diese Erhebung und Speicherung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insb. des Bundesdatenschutzgesetzes) erfolgt.
  • Anzeigen und Online-Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können von der Agentur mit deutlichem Hinweis „Anzeige“ kenntlich gemacht werden.
  • Der Auftraggeber gewährleistet, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel sowie die verlinkte Zielseite weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen. Insbesondere gewährleistet der Auftraggeber, dass das Werbemittel so ausgestaltet ist, dass (a) nicht der Eindruck einer Systemmeldung entstehen kann und (b) alle gestalterischen Funktionselemente (z. B. Suchmasken, Pop-Up-Menüs, Auswahlboxen etc.) auch tatsächlich aktivierbar sind.
  • Für die rechtzeitige Anlieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen erlischt drei Monate nach Veröffentlichung der Anzeige.
  • Teilt der Auftraggeber der Agentur keine Größenangaben für die Anzeige mit, führt die Agentur das kleinstmögliche Format aus.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Anzeigen ist, und räumt der Agentur ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Der Auftraggeber stellt der Agentur insoweit auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Rechten geltend machen, und verpflichtet sich, der Agentur in diesem Umfang alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.
  1. Gewährleistung und Haftung der Agentur 
  • Die Agentur gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen vorgegebenen Möglichkeiten. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises oder – sofern eine Ersatzanzeige nicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist – Anspruch auf eine Ersatzanzeige, soweit die Fehlerhaftigkeit des Abdrucks der Anzeige von der Agentur zu vertreten ist.
  • Die Agentur wird Online-Werbung während der vereinbarten Laufzeit platzieren und die betroffenen Webseiten verfügbar halten. Die Agentur gewährleistet, dass die Webseite(n), auf denen Online-Werbung geschaltet wird, mindestens 161 Stunden pro Woche verfügbar ist (sind). Bleibt die Verfügbarkeit während der Dauer des Vertrags hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Auftraggeber zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
  • Die Haftung der Agentur auf Schadensersatz ist, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung der Agentur für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
  • Die Agentur haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Internetleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.
  1. Probeabzüge 

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs und der Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Treffen die Korrekturabzüge nicht innerhalb der von der Agentur bestimmten angemessenen Frist ein, gilt die Druckgenehmigung mit Ablauf der Frist als erteilt.

  1. Beleg-Exemplare 

Nach der Veröffentlichung erhält der Auftraggeber als Beleg ein komplettes Exemplar. Bei Stellen- oder Gelegenheitsanzeigen wird ihm die Seite als Beleg zugesandt, auf der die Anzeige erschienen ist. Ist die Beschaffung eines Belegexemplars nicht mehr möglich, bescheinigt die Agentur die Veröffentlichung der Anzeige schriftlich.

  1. Preisgestaltung 
  • Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Preisänderungen während der Laufzeit von Anzeigenabschlüssen mit Unternehmen treten sofort in Kraft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Die Anfertigung von Zeichnungen, Druckunterlagen und erheblichen Änderungen an eingesandten Druckunterlagen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
  • Sofern nicht anders vereinbart wird Online-Werbung zu monatlichen Festpreisen angeboten.

Die Agentur garantiert keine bestimmte Anzahl von Klickraten, Ad-Impressions, Leads oder anderen Zugriffszahlen.

  1. Prüfung von Online-Werbung

Der Kunde wird Online-Werbung nach der ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und eventuelle Fehler dem Anbieter innerhalb von drei Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Online-Werbung als akzeptiert.

  1. Stornierung von Online-Werbung 
  • Beauftragte Online-Werbung kann vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
  • Eine Stornierung bis zu 8 Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei. Bei einer Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Schaltungsbeginn ist die Agentur berechtigt, die folgenden Stornierungskosten in Rechnung zu stellen:
    – bei einer Stornierung ab 8 Wochen vor Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswerts
    – bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 75 % des Netto-Auftragswerts
    – bei einer Stornierung ab 1 Woche vor Schaltungsbeginn 100 % des Netto-Auftragswerts.
  1. Auflagenminderung

Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % oder mehr beträgt. Die prozentuale Höhe der Preisminderung ist proportional zur Auflagenminderung bemessen.

  1. Zahlungsbedingungen 

Die Agentur gewährt 3 % Skonto bei Zahlungseingang vor dem Erscheinungstag. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinungstag werden 2 % Skonto gewährt. Ansonsten haben alle Zahlungen netto spätestens 30 Tage nach dem Erscheinungstag einzugehen. Bei Neukunden behält sich die Agentur das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

  1. Verzug
  • Der Auftraggeber gerät nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Erscheinungstag in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs ist die Agentur berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu berechnen. Die Pauschale wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet, wenn der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Während des Zahlungsverzugs werden, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz berechnet.
  • Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich die Agentur vor, während eines laufenden Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.
  1. Rechtswahl und Gerichtsstand 
  • Es gilt Österreichisches Recht.
  • Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart.
  1. Datenverarbeitung 

Die Agentur bedient sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Datenverarbeitungsanlage und verarbeitet Kundendaten in dem durch das Datenschutzgesetz vorgegebenen zulässigen Rahmen. Ein Datenschutzbeauftragter ist bei der Agentur bestellt.